Rechtsprechung
OLG Bamberg, 23.03.1988 - 2 WF 75/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,25205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
ZPO §§ 114, 117
Prozeßkostenhilfe; keine rückwirkende Bewilligung nach Instanzende; Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Beendigung der Instanz; Erklärungen über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einem anderen Verfahren; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1988 - 2 WF 75/88
Zwar kann Prozeßkostenhilfe grundsätzlich auch noch nach dem Abschluß einer Instanz, der hier durch Erlaß des amtsgerichtlichen Urteils erfolgt ist, rückwirkend bewilligt werden; die Rückwirkung kann aber nicht weiter als bis zu demjenigen Zeitpunkt erstreckt werden, in dem die Antragsgegnerin durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen von ihrer Seite aus die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe geschaffen hat (vgl. BGH FamRZ 1982, 58 f = BGHF 2, 809; Senatsbeschluß vom 2. Mai 1985 - 2 WF 99/85 - n.v., und ständige Senatsrechtsprechung).